Finanzordnung

Hier informiert Sie der Eifelverein OG Brühl e.V. über die Finanzordnung

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Finanzordnung

Konto OG Brühl Vereinszwecke
Für die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke erhebt der Eifelverein OG Brühl Mitgliedsbeiträge.
Er verbucht diese zusammen mit Spenden und Zuschüssen und den Ausgaben für diese Zwecke auf
dem Konto „OG Brühl Vereinszwecke“. Ein erheblicher Teil der Mitgliedsbeiträge wird an den Eifelverein (Hauptverein) abgeführt.

Rechnungsführung
Der/die Kassenwart/in verwaltet die Finanzen des Eifelverein OG Brühl und
• führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben und ist für die ordnungsmäßige Aufbewahrung der Finanzunterlagen verantwortlich.
• wickelt den Zahlungsverkehr ab, überwacht den Beitragseingang und die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen.
• unterrichtet den Vorstand regelmäßig in den Vorstandssitzungen über die finanzielle Entwicklung des Eifelverein OG Brühl.
• erstellt den jährlichen Rechnungsabschluss und regelmäßig die Gemeinnützigkeitserklärung des Eifelverein OG Brühl.
• informiert und erläutert den Mitgliedern bei der jährlichen Mitgliederversammlung den Jahresabschuß und berichtet über die finanzielle Entwicklung des Vereins.

Kassenprüfung
Die Kassenprüfung erstreckt sich auf den Kassenbestand, die Finanzkonten, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Vollständigkeit der Belege nach Maßgabe der Satzung und der Finanzord￾nung. Buchführung und Zahlungsverkehr sind auf rechnerische und sachliche Richtigkeit zu prüfen.
Den Kassenprüfern ist zur Durchführung ihrer Aufgaben jederzeit Einblick in die Konten sowie in sämtliche Belege und die dazugehörigen Unterlagen zu gewähren. Nach Ende eines Geschäftsjahres erhalten die Kassenprüfer Einsicht in den Jahresabschluss inklusive aller dazugehörigen Unterlagen und Belege. Der Vorstand erteilt ihnen alle gewünschten Auskünfte.
Über die Kassenprüfung wird ein schriftlicher Prüfbericht gefertigt und der Mitgliederversammlung vorgelegt. Der Prüfbericht sollte eine Empfehlung über die Entlastung / Nichtentlastung des Vorstandes enthalten.

Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die durch die Tätigkeiten im Auftrag des Eifelverein OG Brühl entstehen, werden gemäß § 670 BGB erstattet.
Es werden bei Tagungen und Sitzungen folgende Reisekosten erstattet:
• bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten, jedoch höchstens die Kosten der 2. Klasse im Standardtarif
• bei Benutzung des eigenen Verkehrsmittels die Kilometerpauschale, die den jeweiligen Bestimmungen über steuerfreie Reisekostenvergütung entsprechen
• bei notwendigen Übernachtungen und bei Abwesenheit vom Wohnsitz die Übernachtungskosten und Tagesspesen, die den jeweiligen Bestimmungen über steuerfreie Reisekostenvergütung entsprechen
Tätigkeiten, die erstattungsfähige Kosten über 100 € verursachen, sind durch den Gesamtvorstand zu beauftragen. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen eines Geschäftsjahres bis zum 31. Januar des folgenden Kalenderjahrs nachgewiesen werden. Später eingehende Abrechnungen werden nicht berücksichtigt.

Jahresbeiträge
Die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Jahresbeiträge für Mitgliedschaft sind
Aufnahmegebühr 6,00 €
Vollmitglied (inkl. Bezug des Jahreshefts) 40,00 €
Partnermitglied 20,00 €
Jugendmitglied (u. 27 J.) 8,00 €
Zweitmitglied (inkl. Bezug des Jahreshefts) 14,00 €
Nur Vollmitglieder beziehen die Zeitschrift DIE EIFEL vom Hauptverein. Die Partnermitgliedschaft setzt voraus, dass der/die Ehegatte/in oder der/die Lebensgefährte/in Vollmitglied ist. Nach einem Wegfall der zugehörigen Vollmitgliedschaft wird die Partnermitgliedschaft in eine Vollmitgliedschaft umgewandelt. Zweitmitglieder sind zusätzlich Vollmitglied in einer anderen Ortsgruppe.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Erfolgt der Austritt des Mitglieds gegenüber der Ortsgruppe schriftlich vor dem 1. Dezember, dann endet die Mitgliedschaft zum 31. Dezember des laufenden Jahres.

Schlussformel
Die vorstehende Finanzordnung ist die in der Vorstandssitzung am 30.06.2026 überarbeitete und aktualisierte Version.
Brühl, den 30. 06. 2026


gez. Ingrid Junge                     gez. Renate Gansen
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Vorsitzende                             Schriftführerin

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