- Alle Wanderungen u. Veranstaltungen werden rechtzeitig durch Aushang, Presse u. Einstellung im Internet bekannt gegeben. Sie finden bei jeder Witterung statt, können aber verkürzt oder durch den Wanderführer abgewandelt werden. Der Mitfahrerbeitrag bei PKW pro km und p.P. 0,10 €.

- Bei Organisation und Führung der Wanderung trifft der Wanderführer oder dessen Vertreter alle Vorbereitungen. Er bestimmt ebenfalls die Ruhepausen u.Rastplätze. Ein Vorauseilen von Wanderteilnehmern ist zu vermeiden. Der Wanderführer achtet auf eine gleichmäßige Belastung aller Teilnehmer und gibt auch Schwächeren die Gelegenheit zu ausreichenden Erholungspausen. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, hat dies dem Wanderführer mitzuteilen.

- Hafttung u.Haftpflichtversicherung: Die dem Hauptverein gemeldeten Mitglieder sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen (Wanderungen, Reisen, Führungen, Naturpflege etc.) unfall-und haftpflichtversichert. Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Bei eigenmächtigem Verlassen der Wandergruppe bestehen keinerlei Ansprüche auf Versicherungsleistungen im Falle eines Unfalle bzw. Ereignisses gegenüber dem Eifelverein und der AXA Versicherung. Durch Antritt der Reise oder Wanderung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.

-Schutz der Natur und Landschaft: Das Rauchen im Wald ist vom 01.03. bis 31.10. gesetzlich untersagt. Verboten ist das Pflücken und Mitnehmen von geschützten Pflanzen und Blumen. Schonungen dürfen nicht durchwandert werden. An Rastplätzen sind keine Abfälle zurückzulassen.