Hinweise zu Wanderungen und Wanderordnung (Stand 2023)

Wanderführung

Der Wanderführer/ die Wanderführerin ist verantwortlich für Vorbereitung und Durchführung der Wanderung, bestimmt Route, Ruhepausen und Rastplätze und kann in besonderen Fällen die Teilnahme an einer Wanderung verweigern, z.B. zur Vermeidung von Gefährdungen.

Haftung (Mitglieder und Gäste)

Die Teilnahme an Wanderungen, Reisen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins geschieht auf eigene Gefahr. Die OG Brühl und ihre Wanderführerinnen und Wanderführer übernehmen keinerlei Haftung bei Unglücksfällen, Beschädigungen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Dies gilt auch für das Mitfahren in Privatfahrzeugen.

Durch die Teilnahme werden diese Bedingungen anerkannt. Bei allen Reiseveranstaltungen tritt die OG Brühl weder als Vermittler noch als Veranstalter auf. Anmeldungen zu Busfahrten sind verbindlich und verpflichten auch im Verhinderungsfall zur Zahlung des Fahrpreises.

Gäste sind jederzeit willkommen. Für alle Mitglieder besteht im Hauptverein eine kombinierte Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Schutz der Natur und Landschaft

Besondere Beachtung verdient bei unseren Wanderungen der Schutz von Natur und Landschaft, sowie der Tier- und Pflanzenwelt. Dazu gehört auch das Einhalten der entsprechenden Rechtsvorschriften. An Rastplätzen und unterwegs sind keine Abfälle zurückzulassen.

Beteiligungen

Bei Mitfahrt im privaten PKW beträgt die Beteiligung 0,10 € pro Person und Fahrstrecke (km).

Nach 5 Mitwanderungen als Gast beträgt die Beteiligung 1,50 € pro Person und Wanderung.

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